Aufnahmeverfahren

Die Zuweisung schädelhirnverletzter Unfallopfer zur ambulanten neuropsychologischen Rehabilitation durch unser Institut erfolgt hauptsächlich durch Berufshelfer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Voraussetzung für die Aufnahme ist ein probatorisches Erstgespräch. Dieses findet entweder bei den Betroffenen zu Hause oder im Rahmen eines Übergabegesprächs mit den Ärzten und Therapeuten der letztbehandelnden Klinik kurz vor dem Entlassungstermin statt.